Wochenmarktgehört nach Melsungen / Vorrübergehende Öffnung am Parkplatz Sandmöglich
(Melsungen, 14.04.2020) In einem offenen Brief an Bürgermeister Markus Boucsein und den Magistrat der Stadt Melsungen fordert die FDP-Fraktion, den Melsunger Wochenmarkt spätestens in der zweiten Woche nach Ostern wieder zu öffnen. Mit Blick auf die Erfahrungen der vergangenen Wochen will die FDP-Fraktion aufzeigen, wie sich der Wochenmarkt umsetzen ließe und er dazu Vorteile gegenüber dem Einkauf in geschlossenen Räumen habe.
Die Gemeinde Körle beabsichtigt derzeit, mit Standbetreibern des Melsunger Marktes einen alternativen Markt in Körle anzubieten. Professor Dr. Georg Ludwig Braun, Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses: „Der Wochenmarkt gehört nach Melsungen! Daher muss der Markt wieder und mit Anpassungen an die aktuelle Situation erlaubt werden.“ Der Betrieb von Wochenmärkten sei in Hessen aktuell erlaubt und werde in zahlreichen Kommunen bereits erfolgreich durchgeführt. Im Übrigen dürfte das Einkaufen im Freien unter Berücksichtigung der notwendigen Abstände aufgrund des permanenten Luftaustauschs sinnvoll sein. Selbstverständlich seien strenge Hygiene- und Abstandsvorschriften einzuhalten. Um größere Abstände zwischen den einzelnen Ständen möglich zu machen, könnte der Markt vorübergehend auf den Parkplatz am Sand stattfinden. Eine Grundreinigung des Parkplatzes würde den Platz tauglich machen.
Alltagsbereiche auf Leben mit COVID-19 anpassen
Für Dr. Petra Rauch, Vorsitzende des Sozialausschusses in Melsungen, ist der Wochenmarkt an der frischen Luft ein idealer Alltagsbereich, um Bürger und Bürgerinnen auf die zukünftigen Wochen und Monate mit dem Virus einzustimmen: „Es wird in naher Zukunft keine Zeit nach, sondern nur mit Corona geben. Je mehr Alltagsbereiche in der aktuellen Lage und mit angepasstem Verhalten funktionieren würden, umso besser sei dies für Bürger und Bürgerinnen sowie Wirtschaft.“
Für den Wochenmarkt sollen weitere, sinnvolle Einschränkungen benannt werden. Petra Rauch: „Beim Verkauf von frisch zubereiteten Speisen droht ein längeres als notwendiges Verweilen der Besucher. Deswegen muss dieser Verkauf konsequent untersagt werden.“ Während der Marktzeit könnte das Ordnungsamt dauerhaft für Ordnung sorgen. Abhängig von der Standgröße müssen Obergrenzen in Bezug auf die gleichzeitige Frequenz von Kunden definiert werden. Das Maß dafür sei der geforderte Mindestabstand von 1,5 Meter. Markierungen auf dem Boden könnten Orientierung und die Einhaltung von Abständen unterstützen.